Sind fällige Zahlungen aufgrund mangelnder Deckung nicht möglich, können die Konten nach Prüfung durch einen Richter mit einer schriftlichen Bestätigung gepfändet werden. Anschließend gilt ein Konto als gesperrt und wird oftmals von der kontoführenden Bank gekündigt, was verheerende Folgen für den Kontoinhaber bedeuten kann.
Neues Gesetz ab 2010
Seit langem fordern Bundestagsabgeordnete daher eine neue Regelung in diesem Bereich, um Betroffene besser zu schützen. Ab 2010 wird es daher ein Pfändungsschutzkonto geben, welches das Existenzminimum sichern wird. Das Gesetz wurde bereits beschlossen, tritt jedoch erst ab 2010 in Kraft, damit sich Banken und Kreditinstitute auf die Neuregelung einstellen können und entsprechende Klauseln in ihren Verträgen vermerken können. Auf den Konten gilt dann ein pfändungsfreier Betrag von 985,15 Euro monatlich. Dieser kann nicht angefochten werden.
Sicherung des Unterhalts
Privatpersonen wie auch Selbständige können damit in einem Notfall ihren Haushalt oder Betrieb weiter aufrecht erhalten und notwendige Zahlungen leisten. Bestehen darüber hinaus Unterhaltsverpflichtungen, werden diese ebenso berücksichtigt und sichern einen weiteren Betrag von 370,76 Euro für Erwachsene und 206,56 für Kinder. Mit der Maßnahme sollen Insolvenzen auf privater und geschäftlicher Ebene vermieden werden und die Grundexistenz auf finanzieller Ebene sichern.
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