Immer wieder kommt es zu Fehlbuchungen von oder auf Konten, ein einziger Zahlendreher genügt bereits und die Buchung gerät an eine falsche Person oder läuft ohne direkte Benachrichtigung ins Leere. Doch auch Schwindler sind mitunter für unerlaubte Buchungen von Konto zu Konto verantwortlich – daher ist es besonders wichtig, seine Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren.

Nachweis nicht ganz einfach

Die Strafen für den Missbrauch fremder Kontoverbindungen sind eindeutig geregelt, so fallen bei Aufklärung Bußgelder zwischen 25 000 und 250 000 Euro an, in besonders schwerwiegenden Fällen sind sogar Freiheitsstrafen vorgesehen. Dennoch werden verhältnismäßig wenig Betrüger ermittelt, oftmals sitzen sie im Ausland oder haben ein Konten unter falschem Namen angemeldet. Daher ist es wichtig, unter keinen Umständen unbedacht seine Bankverbindung weiter zu geben, insbesondere nicht über Telefongespräche.

Widerspruch einlegen

Kommt es trotz der Vorsichtsmaßnahmen einmal zu ungewollten Buchungen, ist innerhalb von 6 Wochen Widerspruch bei der Bank einzulegen, die in den meisten Fällen für solche Vorkommnisse haftet. Bei Betrugsfällen ist auch ein späterer Widerspruch möglich. Besonders bei Online-Buchungen sollte der Kunde auf Sicherheit Wert legen. Diese sollten ausschließlich vom eigenen PC ausgeführt werden, niemals allerdings von einem Internet-Cafe aus, die Gefahr von Betrugsfallen ist zu hoch, zumal die Banken in solchen Fällen auch nicht haften.

6. August 2009, 19:59 Uhr

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