Weil die Sparkasse Bodensee für die rechtsextremen NDP kein Konto eröffnen wollte, klagt nun die Partei vor dem örtlichen Verwaltungsgericht gegen die Bank.
Die Sparkasse lehnte eine Kontoeröffnung aus politischer Überzeugung ab. Die NPD sah darin eine Ungleichbehandlung und argumentierte, dass die Bank eine politische Ausrichtung nicht über ihre Pflicht, jedem Kunden ein Konto zu ermöglichen, stellen dürfte.
Die Partei könnte damit Erfolg haben, denn es gab in Gera einen ähnlichen Fall. Hier entschied das Gericht zugunsten der NPD. Das Urteil besagt, dass die Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts dem Gleichheitsgrundsatz unterliege und deshalb verpflichtet sei, jedem ein Konto zu eröffnen. Nicht verbotene Parteien dürften nicht ausgeschlossen werden.
Vorher besaß die NPD ein Konto bei der Volksbank. Dieses wurde fristgerecht durch die Bank gekündigt nachdem bekannt wurde, dass die rechtsextreme Partei ein Konto dort besaß. Da die Volksbank eine Genossenschaftsbank ist, ist sie nicht verpflichtet jeden Kunden aufzunehmen und die Kündigung blieb ohne Konsequenzen für die Bank.
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