Wer bei der Commerzbank seinen eigentlichen Dispokredit nochmals überzogen hatte, für den fielen bei jeder Überweisung zusätzliche Gebühren an. Gegen diese Klausel in den Geschäftsbedingungen ist nun das Frankfurter Landgericht vorgegangen.
Der Überziehungszins bei der Commerzbank liegt bereits bei hohen 18,74 Prozent für den Fall, dass der Dispokredit überreizt wird. Durch diese Zinsen decke die Bank bereits das Ausfallrisiko, das durch das überzogene Konto entsteht, so das Gericht. Die zusätzliche Erhebung von Überweisungsgebühren ist laut Urteil rechtswidrig. Zumal eine Überweisung keinen hohen Mehraufwand für die Bank bedeutet.
Das Urteil ist laut WELT online allerings noch nicht rechtskräftig, denn es wird noch von der Commerzbank geprüft. Wer allerdings von den Extragebühren betroffen ist, der sollte sich an die Bank wenden und eine Erstattung fordern. Die schlägt die Verbraucherzentrale vor.
Kommentiere den Artikel oder setze einen Trackback
Bisher keine Kommentare