Seit dem Spätmittelalter haben Menschen das Prinzip des, wenn auch etwas anderen, Girokontos genutzt.
Vor der flächendeckenden Einführung des modernen Girokontos wurden Löhne und Gehälter bar ausbezahlt in so genannten Lohntüten. Mieten und sonstige Kosten wurden mittels Bargeld beglichen. Heute erfolgt die Auszahlung der Gehälter sowie der überwiegende Teil von Zahlungen über Girokonten.
Eine Kündigung des Girokontos ist für den Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. Die Bank darf hierfür keine Bankgebühren erheben. Auch die kontoführende Bank hat die Möglichkeit, das Konto zu kündigen. Guthaben werden üblicherweise nicht oder nur gering verzinst. Die Verzinsung einer Überziehung ist im Gegensatz hierzu relativ hoch, sie liegt in der Regel zwischen 7 und 15 Prozent. Meist wird eine Kontoführungsgebühr als Pauschale oder je Buchungsposten berechnet. Es wird oft auch als Jedermann-Konto bezeichnet.

28. April 2009, 17:14 Uhr

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